GEMEINDEVERBAND STOCKSTADT AM RHEIN

Steuer- und Gebührenrechner 2018

Berechnen Sie Ihre Steuern- und Gebühren

[07.12.2017] - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein hat im Rahmen der Haushaltsberatungen ab dem 01.01.2018 Anpassungen der Grundsteuer A und B sowie der Abfall-, Niederschlagswasser- und Abwassergebühren verabschiedet. In unserem Steuer- und Gebührenrechner 2018 können Sie die Ausirkungen in Ihrem persönlichen Fall schnell errechnen.

Die Bemessungsgrundlagen A0-A3 finden Sie im letzten "Veranlagungsbescheid über Steuern und Abgaben". Die Bemessungsgrundlage B1 können Sie der "Abrechnung / Vorauszahlung Abwassergebühren" entnehmen. Beide Dokumente werden Ihnen als Hauseigentümer von der Gemeinde jährlich bzw. bei Änderungen zugeschickt. Als Mieter oder Wohnungseigentümer müssen Sie diese Werte ggf. der Nebenkostenabrechnung entnehmen.

Links: Auf dem "Veranlagungsbescheid über Steuern und Abgaben" finden Sie die Bemessungsgrundlagen A1-A3
Rechts: Auf der "Abrechnung / Vorauszahlung Abwassergebühren" finden Sie die Bemessungsgrundlage B1

Berechnen