Nach einem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wurden die Kosten gerechter verteilt.
18.12.2023 - Bildung / Kinderbetreuung
Anpassung Gebühren der Kindertagesstätten
Fairerer Kostenverteilung nach Änderungsantrag der CDU-Fraktion
Bei einem runden Tisch haben sich der Elternbeirat der KiTa am Mühlbach, die Verwaltung und die in der Gemeindevertretung vertretenen Parteien Maßnahmen gegen den Personalnotstand in den Kindertagesstätten der Gemeinde diskutiert. Dabei waren sich alle Teilnehmer einig, dass die Höhergruppierung der Erzieherinnen und Erzieher in die Entgeltgruppe 8b ein wichtiger Schritt sei. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2023 wurde über die Verteilung der Mehrkosten beraten und beschlossen.
Bei einem runden Tisch haben sich der Elternbeirat der KiTa am Mühlbach, die Verwaltung und die in der Gemeindevertretung vertretenen Parteien Maßnahmen gegen den Personalnotstand in den Kindertagesstätten der Gemeinde diskutiert. Dabei waren sich alle Teilnehmer einig, dass die Höhergruppierung der Erzieherinnen und Erzieher in die Entgeltgruppe 8b ein wichtiger Schritt sei. Da fast alle Nachbarkommunen entweder schon jetzt diese Gehaltsgruppe schon früher bezahlt haben, musste auch Stockstadt am Rhein reagieren, um bei der Gewinnung neuen Personals wettbewerbsfähig zu bleiben bzw. die Abwanderung von Personal zu verhindern.
Die Mehrkosten dieser Umgruppierung betragen über 200.000 € pro Jahr. Laut Vorgaben sollen die Kosten der KiTas zu je 1/3 zwischen Eltern, Gemeinde und Land aufgeteilt werden. „Diese Vorgabe ließe sich heute sozialverträglich gar nicht umsetzen“, argumentiert der CDU-Fraktionsvorsitzender Dirk Hensel in der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.24. „Die sich daraus ergebenden Gebühren wäre viel zu hoch.“
Trotzdem sprach sich die CDU-Fraktion dafür aus, die Eltern in angemessener Form an den nun entstandenen Mehrkosten zu beteiligen und schloss sich damit der Vorlage der Gemeindeverwaltung an. Diese sieht die Übernahme des Großteils der Kosten von 82,1 % durch die Gemeinde vor. 17,9 % wären demnach von den Eltern zu finanzieren.
Allerdings gab es nach Ansicht der CDU-Fraktion eine ungleichmäßige Verteilung zwischen dem U3- und dem Ü3-Bereich. Bei Buchung der längsten Betreuungszeit hätte sich im U3-Bereich eine Erhöhung von 55,20 € / Monat ergeben, während im Ü3-Bereich nur 15,71 € / Monat zusätzlich fällig geworden wären. Dies war darauf zurückführen, dass der Vorschlag der Gemeindeverwaltung eine gleichmäßige Erhöhung um 20 % (anstelle der schon unabhängig von der Änderung der Eingruppierung beschlossenen Erhöhung von 5 %) über alle Module im U3- und Ü3-Bereich vorsah.
Mit einem Änderungsantrag zum ursprünglichen Beschluss forderte die CDU-Fraktion dazu auf, dass die Gebühren im Ü3-Bereich um 25 % und die Gebühren im U3-Bereich nur um 15 % angepasst werden.
Dadurch erhöhen sich die Mehrkosten durch die Eingruppierungsanpassung im Ü3-Bereich auf 22,00 € / Monat, während die im U3-Bereich zu zahlenden Mehrkosten auf 36,56 € / Monat reduzierten.
„Eine absolut faire Verteilung der Mehrkosten wird man, auch durch die Gebührenfreistellung des Vormittagsmoduls im Ü3-Bereich nicht hinbekommen, aber mit unserem Vorschlag sind die Gebühren wesentlich fairer aufgeteilt“, gab Dirk Hensel die Ansicht der CDU-Fraktion aus.
Dieser Auffassung konnten sich alle Fraktionen anschließen. Bei der abschließenden Abstimmung stimmte die SPD-Fraktion dem Änderungsantrag nicht zu. Aus Sicht der SPD sollte die bereits im Vorfeld beschlossene 5 % Gebührenerhöhung für das Jahr 2025 zurückgezogen werden. Die Fraktion der CDU und von Bündnis’90/Die Grünen lehnten dies jedoch vor dem Hintergrund der voraussehbaren Mehrbelastungen durch den Landkreis vorerst ab. Vermutlich sind große Konsolidierungsbemühungen nötig, um über 1 Mio. € zu kompensieren. „Bevor wir nicht wissen, wie die finanzielle Lage der Gemeinde sich im nächsten Jahr entwickelt, ist es unseriös schon jetzt beschlossene Gebührenerhöhungen zurückzunehmen“, gibt Dirk Hensel die Sichtweise der CDU-Fraktion wieder.